Was ist Cybermobbing eigentlich?

 

"Unter Cybermobbing versteht man das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer mit Hilfe von Internet- und Handy-Diensten über einen längeren Zeitraum hinweg."

(Quelle: klicksafe.de)


In welchem Ausmaß wird im Internet gemobbt?

In der Altersgruppe der Zwölf- bis 19-Jährigen gibt jeder Dritte an, dass in seinem Bekanntenkreis schon einmal jemand im Internet oder per Handy fertig gemacht wurde. 

Mädchen werden etwas häufiger als Jungen gemobbt.

Je älter die Jugendlichen sind, desto eher wird gemobbt. (Quelle: JIM Studie 2016).

 

Welche Onlinedienste nutzen die Kinder und Jugendliche bevorzugt?

Meistens wird über die sozialen Netzwerke gemobbt. Mehr als 90 Prozent der befragten 12- bis 19-Jährigen gaben an, dass WhatsApp für sie die wichtigste App ist - gefolgt von Instagram, Snapchat, Facebook und YouTube (Quelle: Statista 2017).

 

Was sollte man in einer akuten Cybermobbing-Situation tun?

  • Sperre den Täter! In sozialen Netzwerken ist es oft möglich, andere Mitglieder zu sperren, so dass sie dich nicht mehr kontaktieren können.
  • Sichere Beweise! Mache Screenshots/Kopien von den Nachrichten, Bildern usw. So kannst du anderen zeigen, was passiert ist. 
  • Such dir Hilfe! Sprich mit Freunden, Eltern oder einem Lehrer darüber. Du musst nicht alleine mit dem Cybermobbing umgehen. (Quelle: kindernetz.de)

 

Wohin kann ich mich im Falle von Cybermobbing wenden?

  • Wende dich besser sofort an deine Eltern.
  • Sprich so schnell wie möglich mit den Lehrern oder den Sozialarbeitern.
  • Gehe zur Polizei und zeige den Täter an.
  • Du kannst auch ohne deinen Namen zu nennen, die Nummer 116111 (Nummer gegen Kummer) anrufen und mit jemandem über dein Problem reden.

Was sagt das Gesetz?

Cybermobbing wird in Deutschland gesetzlich nicht direkt bestraft. In einem Cybermobbing-Fall können aber Gesetze des Strafgesetzbuchs gut greifen (Quelle: cybermobbing-hilfe.de): 

 

Gewaltdarstellung (§ 131 StGB)

  • Auch ein gewalttätiges Handy-Video fällt unter den Straftatbestand Gewaltdarstellungen.

Beleidigung (§ 185 StGB)

  • Das können schon allgemeine Aussprüche wie „So ein Flittchen!“ sein.

Üble Nachrede (§ 186 StGB)

  • Behauptungen, die sich später als falsch herausstellen, z. B. „Das ist doch ein Betrüger.“

Verleumdung (§ 187 StGB)

  • Absichtliche Falschaussagen, die eine Person in ein schlechtes Licht rücken.

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)

  • Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen oder das Abhören mit einem Abhörgerät sowie die Weitergabe an Dritte.

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)

  • Unbefugtes Herstellen, Übertragen und Weitergeben von Bildaufnahmen einer Person in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum.

Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232ff. StGB)

  • Insbesondere § 238 StGB (Nachstellung): Das „beharrliche“ Aufsuchen, Kontaktieren oder Bedrohen von Personen; Nötigung (§ 240 StGB); Bedrohung (§ 241 StGB): Mit Begehung eines Verbrechens an der Zielperson oder einer dieser nahe stehenden Person oder der Vortäuschung.

Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG)

 

Recht am eigenen Namen (§ 12 BGB)

 

Recht am eigenen Bild (§ 22ff. KUG)

 

Wirtschaftlicher Ruf (§ 824 BGB)

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Setze ein Zeichen! - Bericht über die Opfer

Michaela Horn, die Mutter eines Cybermobbing-Opfers erzählt die Geschichte ihres Sohnes Joel, der sich am Ende seines Leidenswegs das Leben genommen hat, als er den Druck und die Erniedrigungen, denen er durch Cybermobbing ausgesetzt war, nicht mehr ertragen konnte. 

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