Lernvorraussetzungen der Schülerinnen und Schüler

 

Die Schülerinnen und Schüler verlassen unsere Schule in der Regel nach 12 Schulbesuchsjahren.

 

Die Schulpflicht dauert in Berlin 10 Jahre

 

Alle Schülerinnen und Schüler haben sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung".

 

Vor dem Eintritt in die Schule am Gartenfeld werden die Kinder von einem/einer Sonderpädagoge/-in, die/der ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt, diagnostiziert.

 

Das sonderpädagogische Gutachten stellt den spezifischen Förderbedarf fest. Dabei werden Aussagen von Eltern, Pädagoginnen/Pädagogen, Einzelfallhelferin/Einzelfallhelfer, Therapeutinnen/Therapeuten und Ärzten/Ärztinnen zur bisherigen Entwicklung berücksichtigt. Zwei psychometrische Testverfahren ergänzen die Beobachtungen der/des Sonderpädagogin/-gens.

 

Schülerinnen und Schüler, die Assistenz bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen, wie z.B. An- und Auskleiden, benötigen und Schülerinnen und Schüler mit Pflegebedarf, z.B. bei der Körperpflege, bekommen die Förderstufe I oder II zugesprochen. Für diese Schülerinnen und Schüler stellt die Schule am Gartenfeld Personal zu Verfügung. Fortschritte in diesem Bereich sind ein Lernziel des Unterrichts.

 

Bildungsziele

Die Pädagoginnen und Pädagogen der Schule am Gartenfeld möchten jeder einzelnen Schülerin/jedem einzelnen Schüler nach ihrem/seinen individuellen Lernvoraussetzungen gerecht werden.

Dazu gehört eine individuelle Förderung im Rahmen von Klassenunterricht, Einzelunterricht sowie klassenübergreifendem Fachunterricht.

 

Der Unterricht bietet lebenspraktische Themen und versucht, den Schülerinnen und Schülern die Umwelt und die Kultur nahe zu bringen.

 

Ziel schulischer Bildung und Erziehung ist die Selbstbestimmung in sozialer Inklusion.